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​​Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Anmeldung, Stornierung

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Jede Anmeldung ist beidseitig verbindlich. Die Buchung für den Verleih eines Rades kann bis zu  1 Tag  vorher kostenfrei storniert werden. Aus technischen Gründen kann sich der Verleiher vorbehalten das Rad nicht zu verleihen. Die bereits gezahlte Leihgebühr wird dem Kunden in diesem Fall erstattet.

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Der Verleiher stellt dem Nutzer bis auf Widerruf  ein Fahrrad und/oder Protektoren und/oder Helm (im Folgenden “Leihgegenstand”) zum Zweck der privaten Nutzung für eine festgekegte Dauer zur Verfügung. Die Leihzeit beginnt mit der Ausgabe des Leihgegenstands durch den Verleiher und endet mit dem Wiedereintreffen des Leihgegenstands an dem vom Verleiher bestimmten Aufbewahrungsort.

Der Kunde kann den Leihgegenstand bis max. 30 min nach vereinbarter Zeit reservieren. Danach geht der Leihgegenstand wieder in den Verleih. Eine bereits entrichtete Leihgebühr kann in diesem Fall nicht erstattet werden.

 

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Bestimmungsgemäße Nutzung

 

Der Nutzer erkennt durch Übernahme (nach Funktionstest und/oder Probefahrt) des Fahrrades/ Protektoren/Helms  an, dass dieses sich in einem mangelfreien, sauberen, ordnungs- gemäßen, fahr- bzw. nutzungsbereiten und verkehrssichern Zustand befindet.

Der Nutzer nutzt das Fahrrad/Protektor/Helm auf eigene Gefahr.

Er versichert weiterhin ausreichend informiert worden zu sein über den Einsatz von Schutzvorrichtungen (Helmen, Protektoren) und Kleidung bei Verwendung des Fahrrades.

Der Nutzer darf das Fahrrad nur in gebrauchs- und/bzw. verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung benutzen.

Eine Weitervermietung an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

 

 

Pflichten des Nutzers

 

Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrradrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und zu verwenden.

Während der Nichtverwendung durch den Nutzer ist das Fahrradrad vor Beschädigung und Zugriffen Unbefugter sicher zu verwahren. Fahrräder müssen dazu außerhalb geschlossener Räume an massiven, feststehenden Gegenständen gesichert werden. Bei mehrtägiger Nutzung des Fahrrad ist dieses des Nachts in verschlossenen Räumen (Fahrradkeller) gesichert zu verwahren. Der Nutzer verpflichtet sich, in der Leihzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades dem Verleiher unaufgefordert mitzuteilen.

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Reparaturen bei Defekten

 

Wird eine Reparatur des Fahrrades während der Leihdauer beschädigt, so trägt der Verleiher die Kosten der Instandsetzung, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Nutzer noch auf dessen Verschulden beruht. Bei Schäden wie z. Bsp. Schlauch- und Reifendefekte trägt der Nutzer die Kosten der Instandsetzung. Bei Kosten zur Instandsetzung und/oder Ersatz, durch Unfall oder missbräuchliche Verwendung (Überladung etc.) verbogene bzw. zerstörte Rahmen- und Gabelteile an dem Fahrrad, sind diese durch den Nutzer zu tragen. Für fehlende, verlorene, beschädigte Gegenstände oder Teilen davon während der Leihdauer trägt der Nutzer die Kosten für Ersatz bzw. Ersatzleistungen und den damit verbundenen Aufwendungen zu Wiederinstandsetzung bzw. Wiederinbetriebnahme des Leihrades.

Bei Defekten am Fahrrad, die eine Weiterverwendung bzw. Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der Verleiher davon zu benachrichtigen.

Dem Verleiher obliegt die Entscheidung zur Reparatur des Fahrrades durch einen örtlichen Fachbetrieb unter Beauftragung des Nutzers und unter Einsatz baugleicher bzw. wertiger Teile. Demontierte Teile aus dem Leihgegenstand bleiben Eigentum des Verleihers und bedürfen der Vorlage zum Zweck des Nachweises hinsichtlich der Notwendigkeit zum Austausch beim Verleiher sofern der Nutzer geldliche Ersatzforderungen gegenüber dem Verleiher geltend macht. Ein Recht auf Tausch des Fahrrades vor Ort auf Seiten des Nutzers besteht nicht. 

Eigenmächtig vom Nutzer ausgeführte Reparaturen ohne erteilte Zustimmung des Verleihers werden grundsätzlich nicht vom Verleiher ersetzt.

 

 

Unfall/Diebstahl

 

Der Nutzer ist verpflichtet, neben der Polizei auch dem Verleiher unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt und Dritte zu Schaden gekommen sind oder das Fahrrad durch einen Diebstahl abhanden gekommen ist. 

 

 

Haftungsausschluß

 

Jeder  Nutzer trägt die Verantwortung bezüglich seines Gesundheitszustandes sowie über die Eignung zur Nutzung der verliehenen Räder und sonstigen Leihgegenständen selbst. Der Verleiher haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Verleihers entfällt im Fall einer unbefugten und/oder unsachgemäßen Benutzung des Fahrrades.

 Der Nutzer hat das Fahrrad in demselben Zustand zurück zu geben, in dem er es übernommen hat. Ebenso haftet der Nutzer für Schäden aus Diebstahl, Beschädigung, Teilverlust und/oder Verlust des Fahrrades während der Zeit zwischen Übernahme des Fahrrades vom Verleiher bis zu dessen Rückgabe bei diesem, für die Kosten der Wiederinstandsetzung, der Wiederbeschaffung durch den Verleiher.

 

 

Salvatorische Klausel

 

.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.​​

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Download der AGBs im PDF-Format

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